5.6 Sicherstellung der Kundengelder
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang
mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.srv.ch.
6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer cotravel-Reiseleitung bzw.
dem cotravel-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendma-
chung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner
angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen cotravel-Vertretung oder dem Leistungsträ-
ger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger
etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.2
Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die cotravel-Reiseleitung bzw. die örtliche cotravel-Vertretung
oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten wer-
den Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von cotravel gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der
Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen cotravel-
Vertretung bzw. der cotravel-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben
und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind
nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3
Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der cotravel-Reiseleitung bzw. der örtlichen cotravel-Vertretung oder des Leistungsträgers ist
spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich und wenn möglich unter Vorlage von Be-
weismitteln beim cotravel-Sitz in Allschwil einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzan-
spruch.
7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch COTRAVEL
7.1
Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise mass-
gebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist cotravel berechtigt, diese bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn zu
annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht
möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatz-
forderungen sind ausgeschlossen.
7.2
cotravel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen
ist cotravel auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb ihrer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Si-
cherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu ge-
hören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen,
Streiks usw. cotravel ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubie-
ten.
7.3
Muss cotravel eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leis-
tung entsteht, erhalten Sie von cotravel eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer
3.5 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprüng-
lich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzu-
treten.
8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich zu
keiner Rückerstattung verpflichtet. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die
Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig
abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die cotravel-Reiseleitung bzw. die örtliche cotravel-Vertretung werden
Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
9. Pass, Visa, Impfungen
9.1
Das detaillierte Reiseprogramm enthält Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitä-
ten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reiseprogramme.
Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen cotravel bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der
erforderlichen Dokumente nennen.
Auf Wunsch besorgt Ihnen cotravel gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen gemäss Angaben
auf der Anmeldekarte in Rechnung gestellt.
9.2
cotravel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für
die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
10. Flüge
Unsere detaillierten Reiseprogramme umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit
Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen cotravel-Reisen in
der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publi-
zierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt
gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
10.1
Elektronisches Flugticket/E-Ticket
Sorgloses Reisen ermöglicht das elektronische Flugticket, das so genannte E-Ticket. Alle Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prinzip des
papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und es kann auch nicht ge-
stohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende
weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket
anbieten, stellt cotravel ausschliesslich E-Tickets aus.